Zur Stationären Patientenaufnahme ist - ausgenommen sind Notfälle - die schriftliche Einweisung durch Ihren Haus- bzw. Frauenarzt notwendig. Für den Aufenthalt in unserer Klinik gelten unsere allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen, die sie bei uns ausgehändigt bekommen.
Bitte gehen Sie zuerst in die Patientenaufnahme, die sich vom Empfang links befindet. Dort werden die nötigen Formalitäten erledigt. Die erstellten Aufnahmepapiere sind für die Stationsarbeit wichtig.
Bitte bringen Sie nur geringe Mengen an Bargeld und möglichst keine Wertgegenstände ins Krankenhaus mit. Wenn es sich nicht vermeiden läßt, dann bitten wir Sie, größere Mengen an Bargeld bzw. Wertgegenstände im Tresor des Krankenhauses (bei der Patientenaufnahme) zu hinterlegen.
Im Namen des gesamten Personals wünschen wir Ihnen baldige Genesung und einen angenehmen Aufenthalt!
Kosten
Wir sprechen mit Kranken nicht gerne über Geldangelegenheiten, und sind uns im Klaren, dass dies nicht der Grund Ihres stationären Aufenthaltes ist, sondern allein Ihre Gesundheit im Vordergrund steht. Wie Sie wissen, kann der tägliche Krankenhausbetrieb nicht ohne finanzielle Mittel aufrechterhalten werden. Sie erwarten von uns, gut betreut und versorgt zu werden, um auf dem schnellsten Wege gesund nach Hause gehen zu dürfen. Umgekehrt möchten wir sie auch bitten, Ihren finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber korrekt nachzukommen.
Als gesetzlich krankenversicherter Patient brauchen sie sich nicht persönlich um die Begleichung Ihrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Ihre Krankenkasse muß allerdings durch eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung sich bereit erklären, die Kosten für Ihre stationäre Behandlung zu übernehmen. Diese wird durch eine Aufnahmemitteilung gegenüber der Krankenkasse schriftlich von uns beantragt.
Mit unserem allgemeinen Pflegesatz sind alle für sie notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch-technischen Leistungen sowie die Unterbringung und Verpflegung abgegolten.
Zuzahlung
Die Klinik zieht zur Weiterleitung an die Krankenkassen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung einen Betrag ein. Er beträgt innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage:
10,00 € je Kalendertag (max. 280,00 €)
Ausnahmen:
- Sie sind unter 18 Jahre
- Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
- Entbindungspflege
- Sie sind von der Kasse befreit
Außerdem: 10,00 € Praxisgebühr pro Quartal in den Ambulanzen.